Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg:innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten.

Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft.
Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.

„Wir müssen hier von einer eklatanten Bedrohung der Sozialen Arbeit insgesamt sprechen“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des BfZ. „Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und ihr Desinteresse an dieser Thematik beenden, soll Soziale Arbeit weiterhin für die Gesellschaft wirksam sein.“ Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, ergänzt: „Bereits die Bestrafung der Kolleginnen ist indiskutabel, die Höhe der Strafe skandalös! Wir stehen hinter den Mitarbeiterinnen des Fanprojekts und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.“

Die vollständige Pressemitteilung des BfZ findet ihr hier:
https://www.zeugnis-verweigern.de/…/pressemitteilung…/