Auf Grund der dramatisch angestiegenen Coronafallzahlen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems hat die Hessische Landesregierung ab heute, Donnerstag den 11.11.2021, strengere Regeln im Rahmen der Coronaschutzverordnung beschlossen.

Bei Veranstaltungen gilt daher im FSV Fanprojekt nun die sogenannte 3G+ Regelung. Besucher:innen müssen ab heute:

  • einen gültigen Impfnachweis nach §2Nr.3 der Coronaschutzmaßnehmen-Ausnahmeverordnung
  • einen Genesenennachweis im Sinne des §2 Nr.5 der Coronaschutzmaßnehmen-Ausnahmeverordnung
  • einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)

vorweisen.

Die Vorlage eines sog. Schnelltest oder das Testbuch aus der Schule ist nicht mehr ausreichend!

Die offene Kinder- und Jugendarbeit, sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Hausaufgabenhilfe etc. ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Hier gelten die bekannten Abstandsregeln, Maskenpflicht und der Schultest bzw. ein einfacher Antikörper-Schnelltest.

Passt auf euch auf und bleibt gesund!
Euer Fanprojekt Team